Die Erfahrung zeigt, dass Eltern oft den Zeitpunkt einer Kinder Zahnzusatzversicherung verpassen. Viele Eltern werden mit dem Thema "Kinder Zahnzusatzversicherung" erst konfrontiert, wenn der Zahnarzt empfiehlt, dass Kind bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Dann ist eine Kinder Zahnzusatzversicherung zwar noch möglich, die Leistung für Kieferorthopädische Behandlungen sind dann aber leider ausgeschlossen - die Versicherung würde also für diese Behandlung nicht leisten!
Grundsätzlich gilt: Es können nur Behandlungen abgesichert werden,
welche heute noch nicht bekannt und absehbar sind!
Im Leistungsfall tritt die Gesellschaft an den behandelnden Zahnarzt heran und bittet um Einsicht in die Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt. Anhand der Eintragungen, welche Ihr Zahnarzt dort getätigt hat, kann die Gesellschaft schnell heraus finden, ob für die Leistung gezahlt werden muss. Sollte die Versicherung bei Ihrem Zahnarzt nicht fündig werden (z.B. aufgrund von Zahnarztwechsel o.ä.) wird unter Umständen auch um Einsicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung gebeten. Dort kann dann geprüft werden, welche Zahnärzte z.B. abgerechnet haben. Wenn dann ersichtlich ist, dass die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn angeraten war, wird die Gesellschaft die Kostenerstattung für die Behandlung nicht erbringen.
Ich empfehle eine Zahnzusatzversicherung ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren.
In diesem Alter haben Kinder in der Regel ein voll entwickeltes Milchzahngebiss.
Eine Fehlstellung des Gebisses ist in diesem Alter noch nicht ausgeprägt und es besteht kein Anlass für eine Kieferorthopädische Behandlung. Umso älter das Kind wird, umso höher ist aber das Risiko, dass Sie Ihr Kind einem Kieferorthopäden vorstellen sollen.
Da die Kinder Zahnzusatzversicherungen keine Kostenübernahme für Behandlungen bietet, welche bereits vor Versicherungsbeginn angeraten wurden, ist der rechtzeitige Abschluss der Kinderzahnzusatzversicherung also sehr empfehlenswert.
Außerdem muss die Zahnstaffel welche für die 1. Jahre Anwendung findet beachtet werden.
Umso länger der Vertrag besteht - umso mehr Budget erhalten Sie, wenn die Behandlung begonnen wird.
Mein Tip:
Fragen Sie am besten vor Antragstellung, welche Eintragungen in der Patientenakte bei Ihrem Zahnarzt vermerkt wurden! Hier sollten Sie ebenfalls einen Blick in das U-Heft werfen. Denn auch Kinderärzte können Zahn- und Kieferfehlstellungen vermerken.