Die optimale Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen:
Wenn Sie bereits bei Antragsstellung fehlende Zähne haben, sollten Sie sich genau überlegen, ob die Zähne behandelt werden sollen oder müssen. In vielen Fällen ist aus medizinischer Sicht eine Behandlung von einem fehlenden Zahn gar nicht notwendig. Fehlt z.B. der letzte Backenzahn, ist nicht immer ein Zahnersatz erforderlich. Fragen Sie am besten Ihren Zahnarzt!
Wann soll der Zahn/die Zähne ersetzt werden?
Falls Sie bereits wissen, dass Sie einen oder mehrere Zähne ersetzen lassen möchten, ist für das optimale mitversichern der Behandlungsstart sehr wichtig. Falls Sie die Lücke/Lücken zügig behandeln lassen möchten, kann es unter Umständen nicht empfehlenswert sein, diese über eine Zahnzusatzversicherung mitzuversichern, da wir die Zahnstaffel der ersten 3-5 Jahre beachten müssen. Falls Sie ein bisschen mehr Zeit haben und die Behandlung gestreckt werden kann ist das mitversichern meist sehr interessant.
Ihr Zahnarzt hat Ihnen mitgeteilt, dass ein Zahngezogen werden muss?
Viele glauben, dass es sinnvoll ist, die Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor der Zahn tatsächlich raus ist um diesen dann noch mitversichert zu bekommen - leider ein Irrglaube. Auch hier gilt: Angeratene/empfohlene und auch laufende Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen, da das Zahn ziehen eine laufende/angeratene Behandlung ist, ist die Behandlung so lange vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bis diese vollständig abgeschlossen ist, entweder weil der Zahn ersetzt wurde oder weil Ihr Zahnarzt gesagt hat, dass kein aus seiner Sicht medizinisch kein Zahnersatz erforderlich ist.
Falls aber vor dem ziehen bereits klar ist, dass der Zahn ersetzt werden soll:
Auch zu ziehende Zähne können direkt mitversichert werden. Aber Achtung: In mancheen Tarifen kann der Antrag z.B. nicht gestellt werden, wenn ein Zahn gezogen werden muss oder es können nur tatsächlich fehlende Zähne mitversichert werden, in diesem Fällen muss der Antrag erst gestellt werden, wenn der Zahn tatsächlich fehlt. Ansonsten würde im Fall der Fälle nicht geleistet werden.
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Wie soll die Lücke versorgt werden?
Wenn Sie Ihre Zahnlücke gerne mitversichern möchten, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über die Behandlung machen, soll die Zahnlücke mit einer Brücke ersetzt werden oder soll der Zahn durch ein Implantat ersetzt werden? Eine Brücke ist oftmals nicht so teuer wie ein Implantat, auch die Behandlungsdauer unterscheidet sich. Dies sind wichtige Infos zur Auswahl der passenden Zahnzusatzversicherung.
Was sind fehlende Zähne?
Wenn im Antrag nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt wird, muss die Frage genau beantwortet werden, aber was sind denn fehlende nicht ersetzte Zähne? Fehlende Zähne sind Zahnlücken, wo theoretisch Platz für ein Zahn wäre.
Dazu gehören nicht:
- Weisheitszähne
- Ersetzte Zähne
- Lückenschlüsse, z.B. aufgrund einer Kieferorthopädischen Behandlung
Aber auch ein größerer Spalt wird nicht als fehlender Zahn gezählt.
Falls Sie eine Prothese tragen ist Vorsicht geraten. Es gibt Gesellschaften, welche, die mit der Prothese ersetzten Zähne als fehlende Zähne zählen. Da mit einer Prothese oft mehrere Zähne ersetzt werden, fallen daher manche Tarife direkt raus. Bei anderen Tarifen zählt die Prothese ganz normal als ersetzter Zahn, dadurch ist auch die Prothese komplett mitversichert, wenn keine Behandlung bei Antragsstelung angeraten wurde.