Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei fehlenden nicht ersetzten Zähnen

 

Grundsätzlich können Sie noch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen wenn Sie fehlende nicht ersetzte Zähne haben, allerdings sind die Annahmekriterien der Gesellschaften sehr unterschiedlich, daher sollte man sich den Tarif geschickt aussuchen.

Tätsächlich ver­sichern ein paar wenige Gesellschaften bis zu 4 fehlende Zähne mit. 

Ein fehlender Zahn bei Antragsstellung ist in manchen Tarifen generell mitversichert, wenn z.B. keine Behandlung geplant/empfohlen wurde. 

In anderen Tarifen können bis zu 3 fehlenden Zähne mit einem Risikozuschlag komplett mitversichert werden - egal ob bereits eine Behandlung besprochen wurde oder schon ein Heil- und Kostenplan erstellt wurde.

Sollten es mehr als 3 fehlende Zähne sein, fallen leider mehrere Tarife aufgrund der individuellen Annahmerichtlienien raus. In der Regel kommt dann nur noch eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne Gesundheitsprüfung in Frage - fehlende Zähne sind in diesen Tarifen grundsätzlich ausgeschlossen.


Tarifliche Veränderung bei fehlenden Zähnen


1. Risikozuschlag

Ein paar wenige Gesellschaften ver­sichern bis zu 3 fehlende nicht ersetzte Zähne mit, auch wenn eine Behandlung angeraten wurde. Der Tarif leistet dann ab sofort - ohne Wartezeit die tariflich vereinbarte Leistung. Für die fehlenden Zähne kommt allerdings ein je nach Gesellschaft fester Risikozuschlag hinzu. Somit zahlen Sie einmal den regulären Beitrag der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung und pro fehlenden Zahn kommt ein Risikozuschlag hinzu. Auch wenn der sich der Beitrag dadurch enorm erhöht, macht das mitver­sichern der nicht vorhandenen Zähne - voraussgesetzt man möchte die Zähne behandeln lassen - aus meiner Sicht Sinn.

2. Leistungskürzung

Haben Sie bei Antragsstelung einen oder mehrere fehlende Zähne (Achtung: max. 3 in den meisten Tarifen), kürzen viele Gesellschaften die Leistungsbegrenzung in den ersten 3-5 Jahren. Bei 1 fehlenden Zahn erhält man in der Regel noch die normalen tariflichen Leistungen. Sollten es aber 2-3 fehlende Zähne sein, wird in manchen Tarifen so stark gekürzt, dass der gewünschte Tarif oft nicht mehr zu empfehlen ist.

3. Verlängerte Leistungsbegrenzung

Bei dieser Variante verlängert sich die reguläre Leistungsbegrenzung der ersten 3-5 Jahre. Sie zahlen den normalen Beitrag der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung allerdings bekommen Sie erst nach einer verlängerten Zahnstaffel die volle Leistung. Je nach gewählten Tarif und Anzahl der fehlenden Zähne kann sich die Begrenzung auf bis zu 8 Jahre verlängern.


Die optimale Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung bei fehlenden Zähnen:

Wenn Sie bereits bei Antragsstellung fehlende Zähne haben, sollten Sie sich genau überlegen, ob die Zähne behandelt werden sollen oder müssen. In vielen Fällen ist aus medizinischer Sicht eine Behandlung von einem fehlenden Zahn gar nicht notwendig. Fehlt z.B. der letzte Backenzahn, ist nicht immer ein Zahnersatz erforderlich. Fragen Sie am besten Ihren Zahnarzt!

Wann soll der Zahn/die Zähne ersetzt werden?

Falls Sie bereits wissen, dass Sie einen oder mehrere Zähne ersetzen lassen möchten, ist für das optimale mitver­sichern der Behandlungsstart sehr wichtig. Falls Sie die Lücke/Lücken zügig behandeln lassen möchten, kann es unter Umständen nicht empfehlenswert sein, diese über eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mitzuver­sichern, da wir die Zahnstaffel der ersten 3-5 Jahre beachten müssen. Falls Sie ein bisschen mehr Zeit haben und die Behandlung gestreckt werden kann ist das mitver­sichern meist sehr interessant.

Ihr Zahnarzt hat Ihnen mitgeteilt, dass ein Zahngezogen werden muss?

Viele glauben, dass es sinnvoll ist, die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abzuschließen, bevor der Zahn tatsächlich raus ist um diesen dann noch mitversichert zu bekommen - leider ein Irrglaube. Auch hier gilt: Angeratene/empfohlene und auch laufende Behandlungen sind in der Regel ausgeschlossen, da das Zahn ziehen eine laufende/angeratene Behandlung ist, ist die Behandlung so lange vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, bis diese vollständig abgeschlossen ist, entweder weil der Zahn ersetzt wurde oder weil Ihr Zahnarzt gesagt hat, dass kein aus seiner Sicht medizinisch kein Zahnersatz erforderlich ist.

Falls aber vor dem ziehen bereits klar ist, dass der Zahn ersetzt werden soll:  

Auch zu ziehende Zähne können direkt mitversichert werden. Aber Achtung: In mancheen Tarifen kann der Antrag z.B. nicht gestellt werden, wenn ein Zahn gezogen werden muss oder es können nur tatsächlich fehlende Zähne mitversichert werden, in diesem Fällen muss der Antrag erst gestellt werden, wenn der Zahn tatsächlich fehlt. Ansonsten würde im Fall der Fälle nicht geleistet werden.

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Wie soll die Lücke versorgt werden?

Wenn Sie Ihre Zahnlücke gerne mitver­sichern möchten, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über die Behandlung machen, soll die Zahnlücke mit einer Brücke ersetzt werden oder soll der Zahn durch ein Implantat ersetzt werden? Eine Brücke ist oftmals nicht so teuer wie ein Implantat, auch die Behandlungsdauer unterscheidet sich. Dies sind wichtige Infos zur Auswahl der passenden Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.

Was sind fehlende Zähne? 

Wenn im Antrag nach fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt wird, muss die Frage genau beantwortet werden, aber was sind denn fehlende nicht ersetzte Zähne? Fehlende Zähne sind Zahnlücken, wo theoretisch Platz für ein Zahn wäre.

Dazu gehören nicht:

  • Weisheitszähne
  • Ersetzte Zähne
  • Lückenschlüsse, z.B. aufgrund einer Kieferorthopädischen Behandlung

Aber auch ein größerer Spalt wird nicht als fehlender Zahn gezählt.

Falls Sie eine Prothese tragen ist Vorsicht geraten. Es gibt Gesellschaften, welche, die mit der Prothese ersetzten Zähne als fehlende Zähne zählen. Da mit einer Prothese oft mehrere Zähne ersetzt werden, fallen daher manche Tarife direkt raus. Bei anderen Tarifen zählt die Prothese ganz normal als ersetzter Zahn, dadurch ist auch die Prothese komplett mitversichert, wenn keine Behandlung bei Antragsstelung angeraten wurde.

 


Sie haben fehlende Zähne und möchten diese mitver­sichern?

Den meisten wird die Notwendigkeit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung erst bewusst, wenn es schon zu spät ist. Hochwertige Zahnbehandlungen und Zahnersatz können ganz schön teuer werden. Falls Sie also fehlende Zähne haben: Bis zu 3 fehlende nicht ersetzte oder zu ziehende Zähne können fabelhaft mitversichert werden! 

Sprechen Sie mich einfach an, gerne können wir Ihre Situation besprechen und ich kann Ihnen schnell sagen ob das mitver­sichern möglich ist und sich für Sie lohnen wird.


Warum müssen fehlende Zähne im Antrag angegeben werden?

 

Wenn nach fehlenden Zähnen im Antrag gefragt wird, sollten diese unbedingt korrekt im Antrag angegeben werden. Falls die Angabe im Antrag wissentlich oder unwissentlich falsch angegen wird und der Versicherer dies nach Antragsannahme herausfindet, kann der Versicherer aufgrund vorvertraglicher Anzeigepflicht vom Vertrag zurück treten - und das wäre im Fall der Fälle noch die Beste Variante!

Jedoch sehr ärgerlich, da die Gesellschaft im Leistungsfall nicht zahlen muss und die bereits eingezahlten Beiträge verloren sind.

Daher sollten die Fragen immer Wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falls Sie sich unsiccher sind, sollten Sie lieber nochmals Ihren Zahnarzt fragen.

Falls Ihre Zahnlücke durch einen Lückenschloss geschlossen wurde, brauchen Sie diese nicht angeben. Zwar fehlen diese Zähne, aber diese sind nicht anzugeben. Anders sieht es bei den letzten Backenzähnen aus. Wenn diese fehlen, ist es nicht die klasschische Lücke, jedeoch müssen letzte fehlende Backenzähne angegeben werden.

Falls im Antrag nicht danach gefragt wird, muss selbstverständlich auch keine Angabe zu fehlenden Zähnen oder z.B. offenen Behandlungen gemacht werden.

Aber Achtung:

Das bedeutet nicht, dass die Zahnlücken automatisch mitversichert sind!

 


Wie können fehlende Zähne behandelt werden?

Implantat

Die Zähne können z.B. durch Zahnimplantate optisch unauffällig ersetzt werden. Zahnimplantate sind hochentwickelte und sehr belastbare Titanschrauben, die direkt in den Kiefer gesetzt werden. Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel, diese wird von einem Spezialist operativ in den Kieferknochen eingebaut. Das Implantat auch Implantatkörper genannt, dient als Träger für z.B. die Krone oder Brücke. Dabei können nicht nur einzelne Zähne ersetzt werden, sondern auch mehrere verlorene Zähne - wenn notwendig. Ein Zahnimplantat ist sehr stabil, optisch nicht zu übertreffen und bietet eine passgenaue Lösung um verlorene Zähne zu ersetzen.

Brücke

Die Zahnbrücke zählt ebenfalls zu den festsitzenden Zahnersatz. Die Zahnbrücke kommt zum Einsatz, wenn eine kleine oder größere Lücke geschlossen werden muss.

In der Regel schließt man mit einer Brücke die Lücke zwischen zwei Zähnen, die vorab überkront und dann als Brückenpfeiler genutzt werden. Zahnbrücken werden generell auf den eigenen Zähnen angebracht, daher werden starke und gesunde Zahnwurzeln benötigt damit die Brücke stabil sitzt.

Prothese

Zahnprothesen können eigenständig heraus- und wieder eingesetzt werden. Sie sind zwar heutzutage seltener, aber dennoch habe ich einige Kunden, welche sich bewusst oder auch aus medizinischen Gründen für eine Prothese entscheiden, da ein Implantat aufgrund des Knochenbaus z.B. nicht mehr möglich ist. Eine Prothese ersetzt in den meisten Fällen mehrere nicht vorhandene Zähne


Wie sinnvoll ist es, Zähne ersetzen zu lassen?

Viele Stellen sich die Frage, ob es medizinisch übernotwendig ist, einen oder mehrere verloren gegangene Zähne ersetzen zu lassen, insbesondere wenn es hinten im nicht sichtbaren Bereich ist. Sicherlich hängt dies immer von der individuellen Situation ab, aber generell kann man sagen, das nicht ersetzte Zähne schwere Folgen für das ganze Gebiss verursachen können.

1. Knochenabbau im Kiefer

Fehlende Zähne sind eine Ursache, weshalb sich der Knochen im Kieferabbauen kann. Für den Knochenerhalt hat die Zahnwurzel eine wichtige Funktion. Der regelmäßige Druck z.B. beim essen wird auf den Kieferknochen übertragen. Der Knochen wird dadurch beansprucht, dadurch wird er stark. Wenn die Zahnwurzel fehlt, wird natürlich auch der Knochen nicht mehr belastet und bildet sich zurück. Damit der Knochenabbau gestoppt werden kann oder sich im besten Fall gar nicht erst zurück bildet, ist es wichtig einen verloren gegangen Zahn möglichst Zeitnah zu ersetzen.

2. Kieferfehlstellung

Wenn ein Zahn gezogen werden musste, verändert sich oft das gesamte Gebiss. Nachbarzähne zu dem nicht mehr vorhandenen Zahn schieben sich in die Richtung der Zahnlücke, der Zahn oberhalb bzw. unterhalb des fehlenden Zahns hat keinen Gegenbiss mehr und kann sich dadurch ebenfalls verändern. Durch diese Veränderung, werden Zähne und Kiefert falsch belastet, wodurch sich weitere körperliche Beschwerden bilden können. 

Manchmal werden Zahnlücken dennoch nicht geschlossen. Aber warum?

Viele Menschen haben große Angst vor einer Zahnarztbehandlung. Aufgrund der hohen Kosten, welche bei einem Zahnarztbesuch entstehen können, gehen viele auch aufgrund finanziellen Sorgen nicht zum Zahnarzt. 

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kann in beiden Punkten helfen  

Es gibt spezielle Tarife, welche für Angstpatienten eine große Hilfe sein können, da Schmerzstillende Maßnahmen, welche übrigens nicht von der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung getragen werden, voll übernommen werden. Falls Sie sorgen haben, dass ein Zahnarztbesuch mit hohen Kosten verbunden sein könnte: Es gibt Tarife, in denen Sie die vollen Kosten für Zahnersatz- und Zahnbehandlungsmaßnahmen voll erstattet bekommen.

So können Sie beruhigt Ihren nächsten Zahnarzttermin wahrnehmen!