Das Studium hat Hochkonjunktur. Über 2,85 Millionen Studierende sind an deutschen Universitäten und Hochschulen eingeschrieben. Neues Umfeld, neue Kontakte, Aufgaben und Ziele – das sind jetzt die Herausforderungen. Aber wie steht es eigentlich um den Versicherungsschutz?
Studierende müssen sich grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bis zum 25. Geburtstag sind sie meist kostenlos gesetzlich über ihre Eltern versichert. Wichtig: Das monatliche Einkommen darf nicht über 435,00 Euro liegen (Minijobs bis 450,00 Euro). Einnahmen aus den Semesterferien (max. drei Monate) werden nicht angerechnet. Studienanfänger können sich auch privat krankenversichern. Das ist aber nur selten sinnvoll. Auslandsreisen sind über die gesetzliche Krankenversicherung nicht immer oder nicht hoch genug versichert. Deshalb lohnt die Auslandskrankenversicherung. Die gibt es schon für kleines Geld. Für Auslandssemester gelten spezielle Regelungen. Hier ist Beratung gefragt.
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Zum Glück sind Studierende in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern geschützt. Die Bedingungen der Versicherer unterscheiden sich in diesem Punkt allerdings stark. Ein Check ist deshalb wichtig. Nach dem Studium oder mit Erreichen einer Altersgrenze (oft 25 Jahre) wird eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich. Während des Studiums ist der eigene Hausrat, wenn überhaupt, oft noch sehr übersichtlich. Das macht eine Hausratversicherung meistens verzichtbar.
Wer durch Krankheit oder Unfall nicht (mehr) arbeiten kann, steht oft mit leeren Händen da. Rente vom Staat? Für Studenten meist Fehlanzeige! Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt – bei andauernder Berufsunfähigkeit sogar bis zum Ablauftermin. Für den frühzeitigen Abschluss sprechen zudem ein günstiger Beitrag und (noch) gute Gesundheit. Später könnten Erkrankungen einen Vertrag verteuern oder sogar komplett verhindern.