Damit die Gesellschaften das Risiko kalkulieren können, haben die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit eine eingeschränkte Leistung in den ersten 3-4 Jahren (je nach Tarif).
Das bedeutet, dass man in den ersten Jahren eine vereinbarte Summe für eine versicherte Leistung erhält. Je nach Tarif und Anbieter fallen die Summen sehr unterschiedlich aus.
Spitzentarife leisten in den ersten 4 Jahren bis 6.000€ z.B.:
1. Jahr: 1.500€
1.-2. Jahr: 3.000€
1.-3. Jahr: 4.500€
1.-4. Jahr 6.000€
Danach unbegrenzt.
Ein paar Tarife leisten sogar schon ab dem 4. Jahr unbegrenzt.
Ebenfalls ist darauf zu achten, ob die Leistungsbegrenzung auf das Kalenderjahr (01.01.-31.12.) oder Versicherungsjahr (12 Monate ab Versicherungsbeginn) angewandt wird.
Wenn die Hälfte vom Jahr bereits um ist, ist es sinnvoll, einen Tarif zu wählen, in welchem die Leistungsbegrenzung auf das Kalenderjahr fällt. Egal wann Sie in einen solchen Tarif eintreten, Sie rutschen dann automatisch ab dem 01.01. in die 2. Stufe der Leistungsstaffel und haben nicht nur die Staffel schneller durch, sondern von Anfang an mehr Budget.
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