Viele Zahnärzte klären gesetzlich versicherte Patienten nicht über kostenpflichtige Zusatzleistungen auf, sagen Verbraucherschützer. Betroffene müssten die Kosten dann am Ende selber tragen. Bei einer Online-Umfrage antworteten vier von zehn Befragten, ihr Zahnarzt habe sie vor Beginn der Behandlung nicht schriftlich über die Kosten der Zusatzleistung aufgeklärt.
Ob die Ergebnisse tatsächlich verallgemeinert werden können, sei dahingestellt. Tatsache aber ist: Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt nur einen Teil der Rechnung. Für die Differenz muss der Patient selbst aufkommen. Das kann teuer werden. So kostet ein Backenzahn-Implantat – bei guter Kieferknochenqualität – etwa 2000 Euro. Muss ein Schneidezahn ersetzt werden und sind zusätzlich Knochenaufbau und ästhetische Korrekturen erforderlich, kommen schon mal 3500 Euro zusammen. Die Krankenkasse übernimmt aber mit knapp 450 Euro nur einen Bruchteil.
Die meisten Privatversicherten können sich auch dann entspannt zurücklehnen, wenn eine hohe Zahnarztrechnung ins Haus flattert. Schließlich haben sie in der Regel eine hohe Kostenübernahme für Zahnbehandlung und Zahnersatz vereinbart. Doch nicht jeder kann in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Und nicht immer ist ein Wechsel wirklich sinnvoll.
In diesen Fällen rechnet sich eine private Krankenzusatzversicherung. Sie ergänzt die Gesetzliche und erstattet, je nach Tarif, anteilig Kosten für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz, Implantate und professionelle Zahnreinigung. Oft sind die Leistungen in den ersten Jahren des Vertrages allerdings begrenzt. So soll vermieden werden, dass sich vor allem Patienten für diesen Vertrag entscheiden, bei denen der Bedarf für Zahnbehandlung und -ersatz bereits absehbar ist.
Zahnzusatzversicherungen sind beliebt: Ende 2015 verzeichnete der Verband der privaten Krankenversicherer fast 15 Millionen Verträge. Klingt interessant? Zu den Einzelheuten beraten wir Sie gern.