GKV-Zusatzbeitrag erhöht? - Das können Sie tun

GKV-Zusatzbeitrag erhöht? - Das können Sie tun

Etwa jeder vierte gesetzlich Krankenversicherte muss seit diesem Jahr höhere Beiträge für seine Gesundheitsversorgung zahlen. Der Grund: 19 der 97 Krankenkassen in Deutschland haben ihren Zusatzbeitrag, teilweise deutlich, erhöht.

Das betrifft also rund jede fünfte GKV, was erstmal nicht sonderlich viel erscheint und den Umkehrschluss zulässt, dass die meisten Kassen ihre Beiträge stabil halten - in wenigen Fällen sogar gesenkt haben. Doch in diesen 19 Krankenkassen stecken die meisten Versicherten, vor allem in den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Damit sind fast 17 Millionen Versicherte von einer Erhöhung betroffen. Diesen steht ein Sonderkündigungsrecht zu.

Was bedeutet der Zusatzbeitrag?
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist bei allen Krankenkassen gleich und wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Genügen diese Beitragseinnahmen nicht, um die Ausgabenseite zu decken, dürfen Krankenkassen obendrauf noch einen Zusatzbeitrag erheben. Der wird seit 2019 auch zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dieser ist nach oben nicht begrenzt, kann also zu einer echten Belastung werden.

Folgende GKVen haben zum 1.1.2022 den Zusatzbeitrag erhöht. Das bedeutet nicht, dass dies auch die teuersten sind. So mussten die BKK Würth oder hkk zwar erhöhen, gehören insgesamt aber weiterhin zu den Kassen mit den niedrigsten Zusatzbeiträgen. Andersrum erhöhte die BKK24 in diesem Jahr nicht, stellt jedoch den höchsten Zusatzbeitrag am Markt (2,5 Prozent).

Vergleichen lohnt sich
Es ist nicht pauschal ratsam, jetzt einfach in die Kasse mit den niedrigsten Beiträgen zu wechseln. Schließlich geht es um Ihre Gesundheitsversorgung – die Leistungsseite sollte daher immer berücksichtigt werden. Obwohl die Leistungen der GKVen fast identisch sind, gibt es doch Unterschiede in den Katalogen (z.B. für Vorsorge, Bonuszahlungen etc.). Mit einem Vergleich kann hier also das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sichergestellt werden. Auch, um Lücken in der gesetzlichen Versorgung zu erkennen und diese gegebenenfalls durch private Zusatzpolicen zu schließen. Für Arbeitnehmer, die über 64.350 Euro brutto im Jahr bzw. 5.362,50 Euro brutto im Monat verdienen, besteht zudem die Option, in eine private Kranken­ver­si­che­rung zu wechseln. Diese sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), ab der man sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien und Privatversicherter werden darf, wird jährlich neu taxiert und liegt 2022 bei 64.350 Euro Jahresbrutto.