Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss fast immer einen Teil der Kosten für Zahnersatz aus eigener Tasche bezahlen. Seit 2005 berechnen die Krankenkassen ihren Zuschuss nach einem Zuschusssystem. Das orientiert sich nicht an den tatsächlichen Kosten, sondern am Befund. Für jeden Befund legen Experten einmal im Jahr fest, was als Regelversorgung gilt. Diese muss laut Sozialgesetzbuch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Von den Durchschnittskosten übernimmt die Krankenkasse nur die Hälfte, mit Bonusheft 60 oder 65 Prozent. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen.
Noch vor der Behandlung muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan aufstellen. Auf dieser Grundlage ermittelt die Krankenkasse den oder die Befunde und den Festzuschuss. Das bedeutet im Klartext: Je hochwertiger die Lösung, umso mehr zahlt der Versicherte selbst. Besonders teuer werden Zahnimplantate. Sie zählen nicht als Regelversorgung. Das bedeutet: Der Zuschuss der Krankenkasse richtet sich danach, welche Regelversorgung möglich wäre, zum Beispiel eine kostengünstigere Brücke oder Zahnprothese. Aufgepasst: Implantate können mit 1.200 bis über 3.000 Euro pro Zahn zu Buche schlagen. Obendrauf kommen oft noch die Kosten für einen Knochenaufbau.
Gut lachen kann, wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat. Zahnzusatzversicherungen decken im besten Fall zusammen mit dem Anteil der Krankenkasse 80 bis 95 Prozent der Kosten ab. So wird der Eigenanteil auch bei hochwertigem und teurem Zahnersatz deutlich abgefedert. Wenn aber bereits eine Diagnose vorliegt, ist es für die Kostenübernahme in den meisten Fällen zu spät.