Kinder Zahnzusatzversicherung - rundum Schutz für Ihr Kind

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Kieferorthopädie für Kinder

 

Kieferorthopädie für Kinder.

Welche Vorteile bietet eine Zahnzusatzversicherung?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinflussen die gesamte Gesundheit Ihres Kindes
  • Schon in jungen Jahren ist ein Besuch beim Kieferorthopäden sinnvoll
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten
  • Eine Zahnzusatzversicherung spart Geld und verbessert die Versorgung

Für Eltern gibt es nichts Schöneres als ein herzliches Kinderlachen! Und das am besten mit geraden und gleichmäßigen Zähnen. Meist muss für dieses Schönheitsideal der Kieferorthopäde nachhelfen.
Ob lockere oder feste Zahnspangen, unsichtbare Drähte oder transparente Schienen - die Zahn­medizin bietet vielfältige Behand­lungs­möglichkeiten, um Fehlstellungen von Kiefer und Zähnen auszu­gleichen. Aber die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für eine Regelversorgung in schweren Fällen. Sie wollen mehr Qualität und Komfort für Ihr Kind beim Kieferorthopäden? Mit einer praktischen Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten senken.


Zahn- und Kieferfehlstellungen beeinflussen die Gesundheit Ihres Kindes

Nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern insbe­sondere aus gesundheitlichen Aspekten sind gerade Zähne und eine korrekte Stel­lung des Kiefers wichtig. Stehen die Zähne Ihres Kindes schief oder schlie­ßen die Kiefer­gelenke nicht optimal ab? Das kann die allgemeine Gesundheit Ihres Kindes negativ beeinflussen und nachhaltige Schäden verur­sachen.

Ein Kieferorthopäde kann Fehlstellun­gen erkennen und mit Ihnen zusammen die Behand­lungs­möglich­keiten abstimmen. Schützen Sie Ihr Kind frühzeitig vor negativen gesund­heit­lichen Folgen durch Fehlstellun­gen, indem Sie mit Ihrem Kind eine entspre­chende Untersuchung bei einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden wahrnehmen.

Der Weg zum perfekten Lachen

Nuscheln, Lispeln, Kopf- und Nackenschmerzen trotz gerade Zähne? Gut möglich!
Denn keine sichtlbare Zahnfehlstellung bedeutet nicht, dass z.B. die Stellung des Kiefers in Ordnung ist. Egal, welche Diagnose der Kieferorthopäde stellt, wichtig ist, dass Ihr Kind optimal behandelt wird. Sonst kann das schwerwiegende Folgen haben. Beispiele sind: 

  • Ungleiche Abnutzung und Beschä­di­gung der Zähne
  • Beeinträchtigung der Aussprache (z. B. Nuscheln oder Lispeln)
  • Begünstigung von Karies, Zahn­fleisch­entzündungen und Paro­dontitis
  • Kopf- und Nackenschmerzen
  • Behinderung der Nahrungs­aufnahme und Verdauung

So entstehen Zahn- und Kieferfehlstellungen



Die GKV übernimmt nicht alle Kosten bei Kieferorthopädie für Kinder

Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung grundsätzlich meist bis zum Alter von 18 Jahren. Ob und welche Be­hand­lungskosten jedoch über­nommen werden, hängt vom Schweregrad der Kiefer- oder Zahn­fehl­stellung Ihres Kindes ab. Dazu werden die Kieferorthopädischen Indikations­gruppen (KIG) herangezogen. Hierbei wird zwischen 5 verschiedenen Schwie­rigkeitsgraden unter­schieden, von KIG 1 - 5 (sehr leicht bis sehr schwer). Zur Einordnung in eine der 5 Indikations­gruppen wird beispielsweise gemessen, wie gravierend ein Engstand oder Abstand zwischen oberer und unterer Zahnkante ist.


Das klingt interessant für Sie? Ich bin gerne persönlich für Sie da.

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Ramona Conrad
RC Versicherungsmakler

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Vorteile einer Zahnzusatzversicherung bei Kieferorthopädie für Kinder

Spange ist doof und tut weh?

Machen Sie Ihrem Kind die Kieferorthopädie so angenehm wie möglich, z. B. mit unauffälligen Keramik- oder Kunststoff-Brackets oder weniger schmerzhaften selbstlegierenden Brackets. Und nutzen Sie viele andere Möglichkeiten.
Denn es gibt sehr vielfältige Leistungen, die eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt.


Auf diese Leistungen sollten Sie achten: 

  • Kostenübernahme bis zu 100 %, mindestens aber 80 %, unabhängig von der Vorleistung der GKV
  • Leistet auch für die Indikationsgruppen KIG 1 + 2
  • Kostenübernahme bei Behand­lungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr für die gesamte Dauer der Behandlung
  • Wenn die Behandlung aufgrund eines Unfalls notwendig ist, wird sie auch nach dem 18. Lebensjahr übernommen
  • Leistet ebenso für Zahnersatz, Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung und zahnaufhellende Maßnahmen (Bleaching), schmerzstillende Behandlungen und Knirscherschienen

Ich berate Sie gerne!

Haben Sie Fragen oder möchten Sie ein individuelles Angebot? Kommen Sie einfach auf mich zu. Ich bin gerne für Sie da.


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