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Hunde­halter­haft­pflicht mit Leistungen für Hundehalter

WAU:-) eine Hunde­halter­haft­pflicht mit tollen Leistungen für den Hundehalter!

Eine Hunde­halter­haft­pflicht-Versicherung ist eigentlich dafür da, dass ein "Dritter" entschädigt wird, wenn Ihr Hund etwas kaputt macht, jemanden verletzt oder in irgendeiner Form dafür sorgt, dass etwas passiert, d. h. es werden Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen. Jetzt gibt es aber eine neue Hunde­halter­haft­pflicht mit comfort-Leistungen, von denen Sie - als "Herrchen oder Frauchen" - ganz konkret profitieren. Kein Wunder, dass diese als einzige Hunde­halter­haft­pflicht beim Handelsblatt-Rating die volle Punktzahl erreicht hat.


Wie viel kostet die Hunde­halter­haft­pflicht für einen oder mehrere Hunde beim Testsieger des Handelsblatt-Ratings?


Top Leistungen für die Hundehalterin und den Hundehalter!

 Wird Ihr Hund durch einen Giftköder vergiftet, übernimmt die Versicherung die nachgewiesenen Tierarztkosten bis zu 5.000 €.

 Hatten Sie einen Unfall und können sich zeitweise nicht um Ihren Hund kümmern, wird die Tierpension bis  zu einem Betrag von 5.000 € bezahlt.

 Irgendwo findet Ihr Hund ein Loch im Gartenzaun und läuft unbemerkt weg. Die Kosten für das Wiedereinfangen werden bis zu 10.000 € übernommen.

 Ein fremder Hund hat Ihre Hose zerrissen (NP 150 €). Die Versicherung des Hundehalters zahlt Ihnen nur 100 € (Zeitwert), die restlichen 50 € bekomme Sie von IHRER Versicherung. Wo gibt es denn so etwas :-)

Die üblichen Schäden sind natürlich auch versichert.

  • Im Urlaub: Eigentlich ist der Hund stubenrein. Doch dann passiert ein Missgeschick und der Teppich der Ferienwohnung ist ruiniert. 
  • Besuch bei Freunden: Der aufgeregte Hund schnappt sich ein auf dem Couch-Tisch liegendes Handy und kaut darauf herum.
  • Im Straßenverkehr: Der Hund büxt aus und rennt über die Straße. Ein Auto weicht aus und touchiert ein anderes parkendes Auto.
  • Unterwegs: Ihr Hund beißt eine Passantin, die meint, Ihren Vierbeiner einfach von Hinten streicheln zu dürfen. Sie verlangt Schmerzensgeld.
  • Im Restaurant: Ihr Hund sitzt unterm Tisch im Restaurant. Irgendwann wird es ihm langweilig, er schnappt sich eine Ecke der Tischdecke und läuft davon. 

Info: In Deutschland ist auf Länderebenen geregelt, ob eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Unabhängig davon ist es auf jeden Fall eine sinnvolle Versicherung, da Sie für Schäden haften, die Ihr Vierbeiner verursacht.


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Individueller Versicherungs-Schutz mit Beratung.

Für eine individuelle Beratung zu Ihrer Hunde­halter­haft­pflicht-Versicherung geben Sie bitte hier Ihre Daten an.


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Ramona Conrad
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