Das Thema Gesundheit ist aktuell präsenter denn je. Aber gute Versicherungsleistungen sind nicht nur in Krisenzeiten gold wert. Unser deutsches Gesundheitssystem ist zwar eines der besten der Welt, dennoch sind zahlreiche Leistungen nicht im gesetzlichen Basis-Schutz enthalten oder mit teils teuren Zuzahlungen verbunden.
Krankenzusatzversicherungen setzen genau dort an und erweitern den Umfang der gesetzlichen Krankenkassen in verschiedenen Bereichen. Von A wie Auge bis Z wie Zahn können Sie sich in allen medizinischen Bereichen beste Leistungen sichern – doch die hohe Zahl an unterschiedlichen Zusatzversicherungen machen die Entscheidung oft schwierig und eine Rundum-Absicherung hat leider auch ihren Preis.
Genau hierfür hat die Concordia ihren Tarif AZ Kompakt entwickelt, die macht Ihnen die Entscheidung ganz leicht.
Ramona Conrad
RC Versicherungsmakler
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EINE GESUNDE MISCHUNG!Die Concordia Krankenversicherung bietet mit ihrem Zusatztarif „AZ Kompakt“ eine in Preis und Leistung überzeugende Mischung aus den verschiedensten Bereichen. Frei nach dem Motto „Sie können sich schwer entscheiden? Nehmen Sie doch einfach alle!“ bündelt AZ Kompakt gleich 5 Zusatzversicherungen in einer einzigen. In der Summe ergibt sich daraus eine günstige Allround-Versicherung, mit der Sie privaten Zuzahlungen entgegenwirken können. |
Die Concordia erstattet 80 % der Kosten für die folgenden Leistungen (bis zu 300 € pro Jahr):
Die Concordia übernimmt 80 % der Kosten (bis zu 150 € pro Jahr) für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen sowie Kosten für Reparaturen.
Die Concordia erstattet 80 % (bis zu 300 € pro Jahr) der folgenden Zuzahlungen:
Die Concordia übernimmt 80 %, max. 600 € pro Jahr, der Kosten durch Heilpraktiker, Naturheilverfahren durch Ärzte und Osteopathie.
(krankheitsbezogene Beratungen per Online-Sprechstunde) 5 Anrufe bis max. 500 € pro Jahr
In den ersten 10 Jahren (120 Monaten) nach Versicherungsbeginn können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung vom Tarif AZ Kompakt in andere Tarife aus der AZ-Familie wechseln. Die Leistungen sind zum Teil umfangreicher als die des AZ Kompakt.
Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und dort an Corona (Covid-19) erkranken, übernimmt die Concordia die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlung und auch für den medizinisch notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus. Ebenso zahlen wir einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Hotelkosten, Kosten für eine vorzeitige Rückreise oder Kosten für eine Rückholung ohne medizinischen Hintergrund werden von der Auslandsreise-Krankenversicherung generell nicht erstattet..
Falls Krankheitssymptome vorliegen und daraufhin ein Test ärztlich angeordnet wird, übernimmt die Krankenversicherung (gesetzliche oder privat) die Kosten. Wollen Sie ohne Anraten Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin getestet werden, werden die Kosten von rund 300 € entweder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst übernommen oder müssen aus eigener Tasche finanziert werden.
Wichtig: Wenn Sie glauben, mit Corona infiziert zu sein, rufen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an oder eine der Corona-Hotlines in Ihrem Bundesland.
Privates Kranken-Tagegeld kann Ihren Einkommens-Verlust ausgleichen, wenn Sie wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Angestellte bekommen meist 42 Tage lang Lohnfortzahlung und brauchen diesen zusätzlichen Schutz erst ab dem 43. Tag. Selbstständige können einen früheren Zahlungsbeginn im Vertrag vereinbaren.
Ob im Zusammenhang mit Corona ein Anspruch besteht, kommt auf den jeweiligen Fall an:
Fall 1: Sie sind an Corona (Covid-19) erkrankt und deswegen arbeitsunfähig. Dann bekommen Sie (so wie für andere Krankheiten auch) das versicherte Kranken-Tagegeld. Eventuell haben Sie Anspruch auf Entschädigung gegen die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. Diese Entschädigung hat dann Vorrang vor der Zahlung des Krankenversicherers.Fall 2: Die Infektion ist noch nicht festgestellt, die Gesundheitsbehörde Ihres Bundeslandes hat aber Quarantäne angeordnet. Das ist noch keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen für die Krankenversicherung. Eine Zahlung von Kranken-Tagegeld erfolgt dann nicht. Eventuell haben Sie aber Anspruch auf Entschädigung gegen die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes.Fall 3: Sie bleiben freiwillig vorsorglich zu Hause. Dann bekommen Sie kein Kranken-Tagegeld und es besteht auch kein Anspruch auf Leistungen gegen Ihr Bundesland..
Sie haben im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ein Krankenhaus-Tagegeld versichert? Dann bekommen Sie es für jeden Tag, den Sie (medizinisch notwendig) im Krankenhaus verbringen. Also auch, wenn Sie aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus stationär behandelt werden.
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie machen Sie sich vielleicht Gedanken, wie Ihre Versorgung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes aussähe.
Eine Pandemie ist eine sehr außergewöhnliche Situation, in der spezielle Notfallmaßnahmen getroffen werden. Corona-Patienten müssen auf gesonderten Krankenstationen untergebracht werden. Speziellen Versicherungsschutz hierfür gibt es nicht.
Sie können aber – für normale Krankheitsfälle – mit einer stationären Zusatzversicherung dafür sorgen, dass Sie im Krankenhaus Privatpatientin bzw. Privatpatient sind. Damit haben Sie freie Wahl der Klinik, Anspruch auf Behandlung durch Chefarzt oder Spezialisten und komfortable Genesung im Ein- oder Zweibettzimmer.